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Gebührenhinweise
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen möchte ich Sie über die Grundsätze der hier anfallenden Gebühren und in Ihrem Mandat anstehenden Zahlungen informieren. Bezüglich der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren ist durch Gesetze folgendes vorgegeben:
Gemäß Gerichtskostengesetz (GKG) sind die gerichtlichen Kosten, z.B in zivilrechtliches Verfahren gem. § 12 GKG, beim Gericht spätestens mit der Einreichung der Klage nachzuweisen.
Da der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, darf er insbesondere nur in ganz besonderer Ausnahmefällen ein Erfolgshonorar vereinbaren ($ 4a RVG). Das Honorar des Rechtsanwalts ist vielmehr aufgrund eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen geregelt.
Hierzu gehört unter anderem nach § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) der sogenannte Vorschuss, der im Voraus zu erheben ist. Der Rechtsanwalt ist aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift gehalten, die voraussichtlich entstehenden Gebühren Vorschussweise – also mit der Pflicht zur späteren Abrechnung – zu erheben und zu vereinnahmen. Ein nach der Abrechnung verbleibendes Guthaben ist Ihnen mit der Mandatsbeendigung auszuzahlen.
Oftmals unverständlich mag die Gebührenhöhe erscheinen. Bei vielen Gebühren richtet sich das Honorar aber einfach nach dem Wert der Angelegenheit. Für jeden Wert ist die Höhe der anfallenden Gebühren gesetzlich festgesetzt. Danach kostet beispielsweise die außergerichtliche Korrespondenz für eine Forderung von bis zu 500,00 € nur 83,54 € (inkl. USt.) , während die wegen 30.000 € schon 1.358,86 € (inkl. USt.) „teuer“ ist, obwohl der Aufwand für den Rechtsanwalt derselbe sein kann, meist sogar ist. Dieser Unterschied erklärt sich mit der Haftung des Rechtsanwalts im Falle einer falschen Bearbeitung.
Eine erste Beratung darf, sofern Sie Verbraucher sind, zu Ihrer Absicherung vor überraschend hohen Gebühren, unabhängig vom Gegenstandswert maximal 190,00 € zzgl USt. betragen.
Rechtsschutzversicherungen grenzen zunehmend ihre Risiken ein und vereinbaren Selbstbeteiligungen. Beachten Sie dabei: Rechtsschutzversicherungen mit großer Werbung sind oftmals schlechter als kleinere, denn die Werbung muss von Ihnen mit bezahlt werden. Für die Herbeiführung der Deckungszusage und das Bestehen der Rechtsschutzversicherung sind Sie verantwortlich, dies, da Sie der Vertragspartner der Rechtsschutzversicherung sind.
Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostrenhilfe für Bedürftige gewährt den Mandanten mit geringeren Einkünften eine finanzielle Erleichterung auf Antrag. Der Antrag muss vor Beendigung des ersten Gerichtstermins gestellt werden. Für die Antragstellung, den Nachweis der Einkünfte und ähnliches sind Sie verantwortlich. Wir helfen Ihnen dabei aber auf Ihren Wunsch gern. Der Rechtsanwalt kann im Falle der Prozesskostenhilfe die Gebühren eines Wahlanwalts erhalten und darf die Vorschüsse anfordern. Die endgültige Abrechnung der bewilligten Prozesskostenhilfe erfolgt jedoch über die Staatskasse.
Im Falle der verspäteten Zahlung oder der Nichtzahlung der anwaltlichen Gebühren besteht übrigens keinerlei Verpflichtung des Gerichts oder des Rechtsanwalts, für Sie tätig zu werden oder weiter zu sein. Vermeiden Sie daher etwaige Nachteile in Ihrem eigenen Interesse. Weil ich mich um Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen kümmern möchte, bitte ich Sie, etwaige Zahlungsprobleme rechtzeitig mit mir zu besprechen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass ich – auch in Ihrer Akte – korrekt abrechnen und die gesetzlichen Gebühren und Honorare beachten muss. Vielen Dank.
Da mich die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) dazu verpflichtet, möchte ich Sie bitten, falls in Ihrer Angelegenheit Gebühren nach dem Gegenstandswert anfallen, in der Besprechung, wenn absehbar ist, dass Gebühren nach dem Gegenstandswert anfallen, mit Ihrer Unterschrift den Erhalt und die Kenntnisnahme dieser Informationen auf dem Formular Wertgebühren-Hinweis zu bestätigen.
Auf Ihren Wusch kann ich Ihnen auch die voraussichtliche Höhe der Gebühren in der Besprechung nennen, fragen Sie mich doch einfach danach.
Dieses Merkblatt ist für Sie bestimmt und kann zum Verbleib in Ihren Unterlagen mit dem nachfolgenden Link als Pdf-Dokument ausgedruckt werden.
Lutz Kretschmer
– Rechtsanwalt –