Rechtsgebiete / Kanzleiprofil
Zunächst Einzelkanzlei mit weit gefächertem Tätigkeitsbereich, in der die vertrauensvolle All-Round-Betreuung des Mandanten vor der Detailspezialisierung stand, hat sich im Verlauf der letzten mehr als 23 Jahre ein überwiegender Schwerpunkt auf den besonders sensiblen Bereich des Ausländerrechts und des Asylrechts ergeben.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Verkehrsrechts mit allen Teilbereichen wie Verkehrsunfallsachen, Verkehrsstrafsachen, Verkehrsordnungswidrigkeiten / Bußgeldsachen und dem Fahrerlaubnisrecht.
Auch bei Strafsachen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit bei Amts-/Schöffengerichten bin ich gerne Ihr Ansprechpartner und erfahrener Verteidiger, Nebenklagevertreter oder Zeugenbeistand.
Bei Strafsachen mit der erstinstanzlichen Zuständigkeit bei Land- und Oberlandesgerichten empfehle ich Ihnen gerne aus einem weitgefächerten Netzwerk in Bereich Strafrecht besonders spezialisierte Kollegen.
Selbstverständlich wird auch, soweit es der Einzelfall erfordert, aus diesem Netzwerk intern der Rat eines Spezialisten zugezogen.
In dringenden Notfällen bin ich für meine Mandanten in der Regel rund um die Uhr über Funktelefon erreichbar. Sollte eine Nutzung des Mobiltelefos nicht möglich sein, wie zum Beispiel während Gerichtsterminen, steht die Mailbox zur Verfügung und ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.